Kundenservice-nummer: 089 / 50 05 99 44 E-Mail:kundenservice@strom-germering.de

Bärenweg 13
Germering
089 – 50059944

Mo: 08.00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Di – Do: 08:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Freitag nur nach Vereinbarung

In der Zeit vom 16.09. – 07.10.2024 am Montag Nachmittag geschlossen

  • 100% Strom aus Wasserkraft
  • persönliche Beratung in der Geschäftsstelle
  • Für noch mehr Flexibilität: unser Kundenportal

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(0941) 28 00 33 66

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3. Preise- und Lieferbedingungen

Preis- und Lieferbedingungen

3.1 Ihre Preise

Grundpreis/Monat: Euro
Arbeitspreis/kWh Hochtarif: Cent
Arbeitspreis/kWh Niedertarif: Cent
Messpreis für eine konventionelle Messeinrichtung: 0,00 €/Jahr (Die Preise für andere Messeinrichtungen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt)

Preisstand: 01.01.2019. Bruttopreise inkl. 19% Umsatzsteuer.

3.2 Voraussetzungen für die Stromlieferung

Unter diesen Voraussetzungen liefern wir Ihnen Strom: Ihre Stromversorgung erfolgt nur über inländische Netze und in Niederspannung, Sie nutzen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem gemäß § 2 MsbG oder eine sonstige Messeinrichtung (einen Niederspannungs-Eintarifzähler) und Ihre Abnahmemenge beträgt maximal 10.000 kWh/Jahr. Nutzen Sie eine moderne oder eine sonstige Messeinrichtung, ist es außerdem erforderlich, dass Ihr Netzbetreiber für die Abwicklung der Belieferung Standardlastprofile anwendet. Wenn eine der Voraussetzungen für die Stromlieferung nicht oder nicht mehr vorliegt, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) gekündigt werden.

3.4 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit:
Kündigungsfrist:

Im Falle eines Umzugs gilt der bestehende Liefervertrag an der neuen Verbrauchsstelle fort. Bei Umzug sind Sie verpflichtet, uns Ihren Umzugstermin nebst neuer Adresse spätestens vier Wochen vor dem Umzugstermin mitzuteilen, damit wir Sie rechtzeitig an der neuen Verbrauchsstelle weiter beliefern können. Wenn die Weiterbelieferung an der neuen Verbrauchsstelle im Falle des Umzugs des Kunden nicht möglich ist (z.B. kein Anschluss für die vertraglich vereinbarte Energieart vorhanden, bereits entsprechender Liefervertrag im Falle eines Zusammenzugs an der neuen Verbrauchsstelle vorhanden), kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Umzugstermin gekündigt werden. Die Regelung zu den Sonderkündigungsrechten im Falle einer Preisänderung bzw. Änderung der Vertragsbedingungen finden Sie in den Allgemeinen Stromlieferbedingungen. Eine Kündigung aus den vorgenannten Gründen bedarf der Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (nach § 314 BGB) bleibt unberührt.