Kundenservice-nummer: 089 / 50 05 99 44 E-Mail:kundenservice@strom-germering.de

Bärenweg 13
Germering

Mo: 08.00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00
Di – Do: 08:00 – 13:00 Uhr
Freitag geschlossen

  • 100% Strom aus Wasserkraft
  • persönliche Beratung in der Geschäftsstelle
  • Für noch mehr Flexibilität: unser Kundenportal

Störung in Germering

(0941) 28 00 33 66

Ihre Störungsnummer:

Aktuelles

Hier gibt es die neusten Nachrichten von Strom Germering!

Zu den News

Facebook:

Besuchen Sie uns auf unserer Facebook-Seite!

Zu Facebook

Rechnungs­erläuterung

So bewahren Sie stets den Durchblick: Hier finden Sie eine interaktive Beispielrechnung, die die Details Ihrer Stromrechnung genau erklärt. Klicken Sie einfach mit der Maus auf die Punkte, die Ihnen unklar sind, und schon werden Erläuterungen für Sie eingeblendet.

Die Rechnungserläuterung gibt es auch als pdf-Download zum Ausdrucken:
Download Rechnungserläuterung (381 kB)

1
2
3
4
5
6
7
8

Der Abrechnungszeitraum bezeichnet die Periode der Stromlieferung, die hier zur Abrechnung kommt. Der Abrechnungszeitraum ist üblicherweise das Kalenderjahr, soweit keine unterjährige Anmeldung oder Kündigung erfolgt ist.

Die Verbrauchsstelle bezeichnet den Ort, an dem die Stromabnahme erfolgt. Sie kann von der Rechnungsanschrift abweichen.

Die Kundennummer ist Ihrer Abnahmestelle zugeordnet. Die Rechnungsnummer ist eine buchhalterisch fortlaufende Nummerierung ohne weitere Bezugsmerkmale. Bei Fragen an unser Serviceteam bitten wir Sie für eine schnelle Bearbeitung Kundennummer und Rechnungsnummer bereit zu halten. Bitte geben Sie diese Nummern auch bei Ihren Zahlungsaufträgen an, soweit keine Einzugsermächtigung vorliegt.

Der ausgewiesene Betrag beinhaltet die gesamten Verbrauchskosten im Abrechnungszeitraum. Er setzt sich zusammen aus den Energiekosten, den Netzentgelten einschließlich der Messkosten und den gesetzlichen Umlagen, Abgaben und Steuern.

Die bezahlten Abschläge ist die Summe aller eingegangenen Abschlagszahlungen, die den Abrechnungszeitraum zugeordnet werden können. Bitte beachten Sie, dass im Kalenderjahr üblicherweise nur 11 Abschläge eingefordert werden. Statt einer 12. Teilzahlung wird die Jahresrechnung erstellt. Zuviel geleistete Abschlagszahlungen werden als weiteres Guthaben ausgewiesen.

Der Saldo aus Rechnungsbetrag minus bezahlte Abschläge ergibt den noch zu zahlenden Betrag oder eine Gutschrift.

Der Fälligkeitstermin liegt 16 Tage nach der Rechnungsstellung. Je nach Zahlungsart buchen wir bei Einzugsermächtigung den offenen Betrag von Ihrem Konto ab oder Sie überweisen den Betrag fristgerecht an uns. Eine Gutschrift erscheint mit negativem Vorzeichen und wird Ihrem Konto gutgeschrieben. Bitte beachten Sie, dass bei Überschreitung des Fälligkeitstermins zusätzliche Kosten auf Sie zukommen können.

Aus dem letzten Jahresverbrauch und den aktuellen Strompreisen ergibt sich die Höhe der Abschläge mit den jeweiligen Fälligkeiten. Bitte beachten Sie, dass die Abschläge erst am Monatsende im Nachhinein gezahlt werden und daher keine Vorauszahlungen sind.

9
10
11
12
13
14
15

Der Verbrauch der aktuell abgerechneten Periode und der Vorjahresverbrauch zeigen Ihnen an, welche Veränderung sich in Ihrem Verbrauchsverhalten ergeben hat. Zu beachten ist, dass jeweils der Zeitraum übereinstimmen muss.

Hier finden Sie Ihren gewählten Tarif.

Der Verbrauch ermittelt sich je Zähler mit der zugehörigen Zählernummer. Der Abrechnungszeitraum beginnt in der Regel am 01.01. mit dem jeweiligen Zählerstand, den Sie auch auf Ihrer Vorjahresrechnung finden. Der Zählerstand neu wird entweder durch eine Zählerablesung festgehalten oder durch eine maschinelle Hochrechnung der letzten Abrechnungswerte ermittelt. Da die übliche Zählerablesung in einem Zeitraum vor dem Jahresende vorgenommen wird, werden die Verbrauchswerte grundsätzlich bis zum 31.12. hochgerechnet. Die Art der Zählerstandsermittlung wird in der nachfolgenden Spalte mit V = Versorgerablesung, K = Kundenablesung und E = maschinelle Hochrechnung bezeichnet. Bei Preisänderungen während des Jahres finden Sie hier zusätzliche Zeilen für mehrere Zeiträume. Ist wegen fehlender Ablesewerte eine maschinelle Hochrechnung über einen längeren Abrechnungszeitraum notwendig, kann der ermittelte Betrag u.U. deutlich vom tatsächlichen Zählerstand abweichen.

Der summierte Stromverbrauch eines Zählers multipliziert mit dem Netto-Arbeitspreis/Netto-Verbrauchspreis der jeweiligen Preisstellung des Abrechnungsjahres ergibt den Netto-Betrag für die elektr. Arbeit im Abrechnungszeitraum.

Der Grundpreis beinhaltet die Fixkosten der Stromversorgung einschließlich der Kosten für Steuereinrichtungen. Der Grundpreis wird von einem Jahrespreis ausgehend auf die Anzahl der Tage im Abrechnungszeitraum bezogen. Ihr Stromzähler wird über den "Preis für Messeinrichtung" separat berechnet, je nachdem was für eine Zählerart verbaut ist.

Die Summe der Nettokosten zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, derzeit 19%, ergibt den Brutto-Rechnungsbetrag, den Sie auch bei Punkt 4 wiederfinden.

Die gesetzlich vorgegebenen Informationen zur Stromlieferung und -abrechnung geben Ihnen Hinweise, Erläuterungen und Detaillierungen sowie allgemeingültige Vergleichswerte. Unter anderem finden Sie hier neben den aktuellen Kündigungsfristen auch einen Verbrauchsvergleich zwischen Ihrer Stromabnahme und den durchschnittlichen Werten verschiedener Haushalte.

16

Die zusätzlichen Hinweise und Erläuterungen erklären die Abrechnungsgrundlage durch Ermittlung eines Zählerstandes und die preislichen Inhalte des Arbeitspreises und des Grundpreises.