Störung in Germering

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Aktuelles

04.09.2025

17.07.2025

Germeringer Kinder- und Schülersportfest 13.07.2025

Schülersportfest Catering

… fand am 13.Juli 2025 im Sportstadion beim Hallenbad das Germeringer Kinder- und Schülersportfest statt.

Bei schönstem Wetter konnten 161 Kinder aus 9 Vereinen der umliegenden Nachbargemeinden unter der “strengen Aufsicht” der Wettkampfgerichte ihre sportlichen Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Die Kinder haben es genossen und freuten sich zusammen mit den Eltern, Betreuern und Trainern sichtlich über die erreichten Erfolge und die gelungene Veranstaltung. Besonders erfreut waren die kleinen Leichtathleten, dass alle Teilnehmer für die erbrachten Leistungen gleichermaßen Anerkennung erfuhren, indem alle eine ansprechende Urkunde mit den dokumentierten Erfolgen und eine Siegermedaille erhielten.

08.07.2025

Änderung bei Umzugsmeldungen

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des
Stromanbieters und den Meldeprozess bei einem Umzug.

Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren.
Seit Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Der Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden.

Was passiert, wenn die Information zu spät kommt?
Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf den
bisherigen Mieter registriert – und der Stromverbrauch des Nachmieters wird ggf. dessen Kundenkonto zugerechnet. Somit muss der „alte“ Mieter die Stromkosten bis Anmeldung des neuen Mieters übernehmen.

Kundinnen und Kunden, die Strom von uns beziehen, können ihren Umzug ganz
einfach melden:

• Telefonisch während unserer Geschäftszeiten unter 0 89 50 05 99 44
• Persönlich in unserem Kundencenter in Germering, Bärenweg 13 zu den im Internet veröffentlichten Öffnungszeiten
• Per E-Mail an
• Per Post an Strom Germering GmbH, Bärenweg 13, 82110 Germering
• Online über das Kontaktformular oder das Kundenportal auf unserer Website: www.strom-germering.de

23.04.2025

Was Energie ist und wo sie herkommt

Umweltpädagogin Hermine Flamensbeck erklärt, wie eine Dampfmaschine funktioniert. Danach dürfen die Kinder selbst experimentieren. Foto: Walter/Kirchenschule Germering

Energie erleben und verstehen: Das ist Inhalt und Ziel des Energie-Unterrichts von Umweltpädagogin Hermine Flamensbeck, den sie vor kurzem in den dritten Klassen der Kirchenschule Germering abgehalten hat.

„Kinder müssen sehen, anfassen und selbst ausprobieren können, damit sie die Zusammenhänge verstehen“, erklärt Schulleiterin Susanne Stapel. „Das macht Frau Flamensbeck super, die Schülerinnen und Schüler sowie das Lehrerkollegium sind begeistert“, freut sie sich und kann den Unterricht nur weiterempfehlen. Pro 3. oder 4. Klasse gibt es eine Doppelstunde jährlich für alle Grundschulen in Germering.

Ermöglicht hat das Projekt die Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck mit finanzieller Unterstützung durch Strom Germering.
„Die Energiewende ist eines der wichtigsten Themen unserer Gesellschaft“, erläutert Vorstand Tobias Lexhaller, warum die Bürgerstiftung sich für den Unterricht einsetzt. „Wir möchten, dass Kinder begreifen, wie Energie entsteht, wofür wir sie in welchen Mengen benötigen und wie wir sie sparend verwenden können.“

Der Energie-Unterricht ist Teil der Initiative „Fossilfreier Landkreis“ der Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck. In der Bürgerstiftung engagieren sich seit 26 Jahren über 350 Ehrenamtlichen für Projekte in den Bereichen Kinder und Jugend, Senioren und Soziales, Kunst und Kultur, sowie Natur und Umwelt.

Bild: Umweltpädagogin Hermine Flamensbeck erklärt, wie eine Dampfmaschine funktioniert. Danach dürfen die Kinder selbst experimentieren. Foto: Walter/Kirchenschule Germering

03.03.2025

Neue Ladesäule für Germering

Oberbürgermeister Haas und Herr Kottermair vor Ladesäule

Ab sofort steht die sechste Ladestation, die von der Strom Germering GmbH im Ortsgebiet betrieben wird, an der Wittelsbacher Str. 17 zur Verfügung.

Diese Ladestation mit 2× 11 kWh befindet sich vor der Schule und ist für die Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr nur berechtigten Personen (Lehrkräfte und Personal der Schule) vorbehalten.

Von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr kann sie öffentlich genutzt werden.

01.01.2025

Information zu §14 a und § 41 a

Information zu § 14 a – steuerbare Verbrauchseinrichtungen:
Wird im Laufe des Jahres 2025 angeboten, Voraussetzung dafür ist ein intelligentes Messsystem (iMS). Die Umsetzung wird derzeit von Strom Germering GmbH systemtechnisch vorbereitet.
Es gibt für den Kunden drei Preismodule zur Auswahl. Diese sind sind einzusehen auf den Preisblättern Netznutzung des Netzbetreibers § 17 StromNEV und § 21 Abs. 3 EnWG (ab Seite 9). Technische Voraussetzung in der Verbrauchseinrichtung muss gegeben sein.
Gilt nicht für Nachtspeicheröfen!
Zur Preisgestaltung können wir derzeit noch keine Aussage treffen.

Information zu § 41 a – dynamische Stromtarife:
Ein dynamischer Stromtarif wird im Laufe des Jahres 2025 angeboten, die Umsetzung wird derzeit systemtechnisch vorbereitet.
Voraussetzung zur Nutzung eines dynamischen Stromtarifes ist ein intelligentes Messsystem (iMS) und nur für Onlinekunden (Kundenportal) möglich.
Zu den Konditionen kann die SGG derzeit noch keine Angaben machen.

Weitere Meldungen anzeigen

14.11.2024

Preisanpassung 2025

Preise 2025

Wir senken unseren Strompreis in der Grund- und Ersatzversorgung.
Grund hierfür sind sinkende Großhandelspreise an der Strombörse, die wir gerne an Sie weitergeben.

Dagegen haben sich leider einzelne Bestandteile, aus denen sich der Strompreis zusammensetzt, erhöht. Die Strom Germering GmbH hat auf diese staatlich regulierten oder vom Netzbetreiber vorgegebenen Abgaben/Umlagen keinen Einfluss. Im Rahmen der jetzigen Preisanpassung sind dies folgende Preisbestandteile: Netzentgelte, Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG-Umlage), Aufschlag für besondere Netznutzung (bisher Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung), Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (Offshore-Haftungsumlage).

Einzelheiten zu den Preisanpassungen in ihren Tarifen erfahren unsere Kunden in persönlichen Anschreiben, die sie in den nächsten Tagen erhalten.

29.04.2024

Anpassung des Anmeldeverfahrens für steckerfertige Anlagen ab 22.04.2024

Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke) sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage (Balkonkraftwerk) bei Ihrem Netzbetreiber –für Germering die Energienetze Bayern- erforderlich.
Dieser kümmert sich automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels